Klage, eingereicht am 30. Dezember 2013 – 9Flats/HABM – Tibesoca (9flats.com)
(Rechtssache T-713/13)
Sprache der Klageschrift: Deutsch
Verfahrensbeteiligte Parteien
Klägerin: 9Flats GmbH (Hamburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Stoffregen)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Tibesoca, SL (Valencia, Spanien)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der Zweiten Bescherdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 25. Oktober 2013 in der Beschwerdesache R 1671/2012-2 aufzuheben;
die Entscheidung der Widerspruchsabteilung des Amts vom 13. Juli 2012 im Widerspruchsverfahren No B 1 898 686 aufzuheben;
den Widerspruch gegen die Anmeldung der Marke „9flats.com” -Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 832 635 zurückzuweisen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke „9flats.com” für Dienstleistungen der Klassen 36, 38, 39 und 43 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 9 832 635
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Tibesoca, SL
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Spanische Bildmarke, die die Ziffern und Wortelemente „40 flats apartments“ enthält, für Dienstleistungen der Klasse 43, spanische Bildmarke, die die Ziffern und Wortelemente „11 flats apartments“ enthält, für Dienstleistungen der Klasse 43 und spanische Bildmarke, die die Ziffern und das Wortelement „50 flats“ enthält, für Dienstleistungen der Klasse 43
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben
Entscheidung der Beschwerdekammer: Teilweise Aufhebung der Entscheidung der Widerspruchsabteilung
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung Nr. 207/2009