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Rechtsmittel, eingelegt am 17. August 2023 vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 7. Juni 2023 in der Rechtssache T-650/20, KD/EUIPO

(Rechtssache C-528/23 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch E. Lekan, A. Lukošiūtė als Bevollmächtigte)

Andere Partei des Verfahrens: KD

Mit Beschluss vom 11. April 2024 hat der Gerichtshof (Neunte Kammer) das Rechtsmittel zurückgewiesen und entschieden, dass der Rechtsmittelführer seine eigenen Kosten trägt.

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