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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Aktiengesellschaft "Idiotiko Institouto Epangelmatikis Katartisis N. Avgerinopoulou ( Anagnorismenes Technikes Idiotikes Epangelmatikes Scholes", der Panellinia Enosi Idiotikon Institouton Epangelmatikis Katartisis und der Panellinia Enosi Idiotikis Technikis Epangelmatikis Ekpaidefsis kai Katartisis gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 29. April 2002

    (Rechtssache T-139/02)

    Verfahrenssprache: Griechisch

Die Aktiengesellschaft "Idiotiko Institouto Epangelmatikis Katartisis N. Avgerinopoulou ( Anagnorismenes Technikes Idiotikes Epangelmatikes Scholes", die Panellinia Enosi Idiotikon Institouton Epangelmatikis Katartisis und die Panellinia Enosi Idiotikis Technikis Epangelmatikis Ekpaidefsis kai Katartisis, mit Sitz in Athen, haben am 29. April 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigte der Klägerinnen sind die Rechtsanwälte Th. Antoniou und Ch. Tsiliotis, Athen.

Die Klägerinnen beantragen,

(der Klage stattzugeben;

(die angefochtene Entscheidung vom 27. Februar 2002 der Generaldirektion für Beschäftigung und Soziales der Kommission der Europäischen Union mit dem Ziel für nichtig zu erklären, dass die rechtswidrige Weigerung der Kommission der Europäischen Gemeinschaft, die rechtswidrige Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Trägern der Berufsausbildung in Bezug auf die ausschließliche Finanzierung der letztgenannten durch das 3. Gemeinschaftliche Förderkonzept und insbesondere durch das Operationelle Programm "Erziehung und berufliche Erstausbildung II" zu beseitigen, ( aus den in der Begründung der vorliegenden Klage genannten Gründen ( für nichtig erklärt wird.

Klagegründe und wesentliche Argumente:

(Verstoß gegen die Verordnung Nr. 1260/1999 des Rates der Europäischen Union;

(Verstoß gegen primäres Gemeinschaftsrecht;

(Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 12 (früher Artikel 6) EG-Vertrag;

(Verstoß gegen den Grundsatz der Subsidiarität.

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