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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 11. Juli 2006 - Tas / Kommission

(Rechtssache F-12/05)1

(Einstellung - Allgemeines Auswahlverfahren - Zulassungsvoraussetzungen - Nichtzulassung zu den Prüfungen - Berufliche Qualifikation - Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: David Tas (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, X. Martin, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, mit der es abgelehnt wurde, den Kläger zu den Prüfungen des zur Bildung einer Einstellungsreserve für Verwaltungsreferendarinnen und Verwaltungsreferendare der Besoldungsgruppe A 8 in den Sachgebieten "Europäische öffentliche Verwaltung", "Recht", "Wirtschaft" und "Audit" organisierten Auswahlverfahrens EPSO/A/4/03 zuzulassen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 132 vom 28.5.2005 (ursprünglich beim Gericht erster Instanz unter dem Aktenzeichen T-124/05 registrierte und mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesene Rechtssache).