Urteil des Gerichts vom 17. Mai 2011 - Arkema France/Kommission
(Wettbewerb - Kartelle - Natriumchloratmarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird -Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Erschwerender Umstand -Wiederholung - Mildernder Umstand - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens -Erheblicher Mehrwert)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Arkema France (Colombes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Winckler und S. Sorinas sowie Rechtsanwältin H. Kanellopoulos, dann Rechtsanwalt S. Sorinas sowie Rechtsanwältinnen E. Jégou und M. Sabeva)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: X. Lewis, É. Gippini Fournier und R. Sauer)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission C(2008) 2626 final vom 11. Juni 2008 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.695 - Natriumchlorat), soweit sie Arkema France betrifft, und, hilfsweise, auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen sie verhängten Geldbußen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Arkema France trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 285 vom 8.11.2008.