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Urteil des Gerichts vom 17. Mai 2011 - Arkema France/Kommission

(Rechtssache T-343/08)1

(Wettbewerb - Kartelle - Natriumchloratmarkt - Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen Art. 81 EG und Art. 53 EWR-Abkommen festgestellt wird -Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Zurechenbarkeit der Zuwiderhandlung - Geldbußen - Erschwerender Umstand -Wiederholung - Mildernder Umstand - Zusammenarbeit während des Verwaltungsverfahrens -Erheblicher Mehrwert)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Arkema France (Colombes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte A. Winckler und S. Sorinas sowie Rechtsanwältin H. Kanellopoulos, dann Rechtsanwalt S. Sorinas sowie Rechtsanwältinnen E. Jégou und M. Sabeva)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: X. Lewis, É. Gippini Fournier und R. Sauer)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission C(2008) 2626 final vom 11. Juni 2008 in einem Verfahren nach Artikel 81 [EG] und Artikel 53 EWR-Abkommen (Sache COMP/38.695 - Natriumchlorat), soweit sie Arkema France betrifft, und, hilfsweise, auf Nichtigerklärung oder Herabsetzung der mit dieser Entscheidung gegen sie verhängten Geldbußen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Arkema France trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 285 vom 8.11.2008.