Beschluss des Gerichts vom 30. Juni 2011 - Tecnoprocess/Kommission
(Untätigkeitsklage - Aufforderung zum Tätigwerden - Offensichtliche Unzulässigkeit - Schadensersatzklage - Kausalzusammenhang - Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Tecnoprocess Srl (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Majoli)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Prete und A. Bordes)
Gegenstand
Klage auf Feststellung der Untätigkeit der Europäischen Kommission und der Delegation der Europäischen Union in Nigeria sowie auf Ersatz des Schadens, der durch diese Untätigkeit entstanden sein soll
Tenor
Die Klage wird als teils unzulässig und teils offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen.
Die Tecnoprocess Srl trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.