Language of document :

Urteil des Gerichts vom 9. Oktober 2014 – Bermejo Garde/EWSA

(Rechtssache T-530/12 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Mobbing – Rechtswidrige Handlungen zum Nachteil der Interessen der Union – Schwerwiegende Verletzung der Dienstpflichten der Beamten – Art. 12a und 22a des Statuts – Anzeige durch den Kläger – Umsetzung im Anschluss an diese Anzeige – Keine Hinzuziehung des OLAF durch den Vorgesetzten, der Informationen erhalten hat – Beschwerende Maßnahmen – Guter Glaube – Verteidigungsrechte – Zuständigkeit der Stelle, die die Maßnahme erlassen hat)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Moises Bermejo Garde (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (Prozessbevollmächtigte: zunächst G. Nijborg, dann U. Schwab und M. Lernhart im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 25. September 2012, Bermejo Garde/EWSA (F-41/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 25. September 2012, Bermejo Garde/EWSA (F-41/10), wird aufgehoben, soweit damit die Anträge von Herrn Moises Bermejo Garde auf Aufhebung der Entscheidung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA) Nr. 133/10 A vom 24. März 2010, ihn seiner früheren Aufgaben zu entheben, und der Entscheidung des EWSA Nr. 184/10 A vom 13. April 2010 über seine Umsetzung zurückgewiesen werden.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Die Rechtssache wird an das Gericht für den öffentlichen Dienst zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

____________

____________

1     ABl. C 55 vom 23.2.2013.