Language of document :

Urteil des Gerichts vom 23. Mai 2014 – European Dynamics Luxembourg/EZB

(Rechtssache T-553/11)1

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Dienstleistungen im Bereich IT-Infrastruktur und IT-Anwendungen für die EZB – Ablehnung der Bewerbung – Nichtigkeitsklage – Anfechtbare Handlung – Zulässigkeit – Auswahlkriterien – Den in der Ausschreibung vorgesehenen Voraussetzungen entsprechende Bewerbung – Begründungspflicht – Mangelnde Ausübung der Befugnis, nähere Angaben zu einer Bewerbung zu fordern – Offensichtliche Beurteilungsfehler – Ermessensmissbrauch – Schadensersatzklage)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: European Dynamics Luxembourg SA (Ettelbrück, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis und M. Dermitzakis)

Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: F. von Lindeiner und P. Pfeifhofer)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der EZB, die Bewerbung eines vorübergehenden Zusammenschlusses von Unternehmen, zu denen die Klägerin gehört, aufgrund einer Ausschreibung nach dem Verhandlungsverfahren betreffend IT-Dienstleistungen abzulehnen, der Entscheidung der Nachprüfstelle der EZB für Vergabeverfahren, die Beschwerde gegen diese Entscheidung zurückzuweisen, und aller verbundenen Entscheidungen der EZB sowie auf Schadensersatz

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die European Dynamics Luxembourg SA trägt ihre eigenen Kosten sowie die der Europäischen Zentralbank (EZB) entstandenen Kosten.

____________

1     ABl. C 6 vom 7.1.2012.