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Amtsblattmitteilung

 

Klage, eingereicht am 16. August 2005 - Kustom Musical Amplification Inc. / HABM

(Rechtssache T-317/05)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger(in/nen): Kustom Musical Amplification Inc. (Cincinnati, USA) (Prozessbevollmächtigte[r]: M. Edenborough, Barrister, und T. Bamford, Solicitor)

Beklagte(r): Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge der Klagepartei(en)

die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer in der Sache 1035/2004-2 aufzuheben oder, hilfsweise, unter Beschränkung der Waren auf "Saiteninstrumente, insbesondere elektrische Gitarren für Berufsmusiker" in Klasse 15 teilweise aufzuheben;

die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 206 372 an das Amt zur Veröffentlichung zurückzuverweisen;

dem Harmonisierungsamt die Kosten der Beschwerdeführerin/Klägerin im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren vor der Beschwerdekammer und dem Prüfer aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Eine dreidimensionale Marke, die den Klangkörper der sogenannten "Beast Guitar" darstellt, für Waren in Klasse 15 (Saiteninstrumente, insbesondere Gitarren) (Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 206 372).

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94.

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