Amtsblattmitteilung
Klage, eingereicht am 16. August 2005 - Kustom Musical Amplification Inc. / HABM
(Rechtssache T-317/05)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger(in/nen): Kustom Musical Amplification Inc. (Cincinnati, USA) (Prozessbevollmächtigte[r]: M. Edenborough, Barrister, und T. Bamford, Solicitor)
Beklagte(r): Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klagepartei(en)
die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer in der Sache 1035/2004-2 aufzuheben oder, hilfsweise, unter Beschränkung der Waren auf "Saiteninstrumente, insbesondere elektrische Gitarren für Berufsmusiker" in Klasse 15 teilweise aufzuheben;
die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 206 372 an das Amt zur Veröffentlichung zurückzuverweisen;
dem Harmonisierungsamt die Kosten der Beschwerdeführerin/Klägerin im vorliegenden Verfahren und in den Verfahren vor der Beschwerdekammer und dem Prüfer aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Eine dreidimensionale Marke, die den Klangkörper der sogenannten "Beast Guitar" darstellt, für Waren in Klasse 15 (Saiteninstrumente, insbesondere Gitarren) (Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 3 206 372).
Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung Nr. 40/94.
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