Language of document :

Klage, eingereicht am 2. Mai 2012 - PAN Europe/Kommission

(Rechtssache T-192/12)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Pesticide Action Network Europe (PAN Europe) (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Rutteman)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass der Beschluss der Kommission vom 9. März 2012, mit dem der Antrag der Klägerin auf interne Überprüfung für unzulässig erklärt wurde, gegen die Verordnung (EG) Nr. 1367/20062 und das Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten ("Århus-Übereinkommen") verstößt;

den Beschluss der Kommission vom 9. März 2012 für nichtig zu erklären;

die Kommission zu verpflichten, trotzdem den Antrag auf interne Überprüfung innerhalb einer vom Gericht gesetzten Frist in der Sache zu prüfen;

der Kommission die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin zwei Klagegründe geltend.

Mit dem ersten Klagegrund rügt die Klägerin, dass die Beklagte einen Fehler begangen habe, als sie entschieden habe, dass die Klägerin nicht die Voraussetzungen für die Antragsberechtigung in Art. 11 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 erfüllt habe, da die Klägerin schon mehr als zwei Jahre bestanden habe, als sie den Antrag auf interne Überprüfung gestellt habe.

Mit dem zweiten Klagegrund rügt die Klägerin, dass die Beklagte einen Fehler begangen habe, als sie erklärt habe, die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1143/2011 könne nicht als Verwaltungsakt im Sinne von Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006, wie er in Art. 2 Abs. 1 Buchst. g dieser Verordnung definiert werde, angesehen werden, da die Entscheidung, Prochloraz zu genehmigen, in ihren Wirkungen und ihrem Inhalt so individuell sei, dass sie ein Verwaltungsakt im Sinne von Art. 10 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 sei.

____________

1 - Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (ABl. L 264, S. 13).

2 - Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1143/2011 der Kommission vom 10. November 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Prochloraz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (ABl. L 293, S. 26).