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Klage, eingereicht am 30. April 2012 - Roland/HABM - Textiles Well (wellness inspired by nature)

(Rechtssache T-191/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Roland SE (Essen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt O. Rauscher und Rechtsanwältin C. Onken)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Textiles Well SA (Le Vigan, Frankreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 15. Februar 2012 in der Sache R 2552/2010-1 aufzuheben;

die Beschwerde Nr. 1299967 zurückzuweisen und

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Internationale Bildmarke "wellness inspired by nature" für Waren in Klasse 25 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. W00924808.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftsmarkeneintragung Nr. 527630 der Wortmarke "WELL" für Waren in Klasse 25; französische Markeneintragung Nr. 99804486 der Wortmarke "WELLNESS" für Waren in Klasse 25.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben und der internationalen Eintragung für sämtliche Waren der Klasse 25, für die Widerspruch erhoben wurde, der Schutz verweigert.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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