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Klage, eingereicht am 30. April 2012 - Advance Magazine Publishers/HABM - Bauer Consumer Media (GOLF WORLD)

(Rechtssache T-194/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Advance Magazine Publishers, Inc. (New York, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: R. Hacon, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Bauer Consumer Media Ltd (Peterborough, Vereinigtes Königreich)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 9. Februar 2012 in der Sache R 239/2011-1 aufzuheben;

die streitige Anmeldung für alle Waren und Dienstleistungen zurückzuweisen, für die sie, um Gelegenheit zum Widerspruch zu geben, veröffentlicht wurde;

hilfsweise, den Nachweis der Benutzung als ausreichend anzusehen und den Widerspruch zur Entscheidung über den Konflikt zwischen den fraglichen Marken an die Widerspruchsabteilung zurückzuverweisen und

die Kosten, die ihr im Widerspruchsverfahren, im Verfahren vor der Beschwerdekammer und in diesem Klageverfahren entstanden sind, sowie die Beschwerdegebühren zu erstatten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "GOLF WORLD" für Waren und Dienstleistungen in den Klassen 9, 16, 35, 38 und 41 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 7070147.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Klägerin.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Benelux-Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 465586) für Waren der Klasse 16, dänische Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 541/1991) für Waren der Klasse 16, französische Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 1551025) für Waren der Klasse 16, griechische Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 96430) für Waren der Klasse 16, italienische Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 575282) für Waren der Klasse 16, spanische Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 1308477) für Waren der Klasse 16, schwedische Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 229611) für Waren der Klasse 16, portugiesische Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 259281) für Waren der Klasse 16, irische Wortmarke "GOLF WORLD" (Eintragung Nr. 113474) für Waren der Klasse 16.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 42 der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates.

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