Language of document :

Beschluss des Gerichts vom 13. Dezember 2012 - Mische/Kommission

(Rechtssache T-641/11 P)

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Einstufung in die Besoldungsgruppe und die Dienstaltersstufe - Vor Inkrafttreten des neuen Beamtenstatuts veröffentlichtes Auswahlverfahren - Einstellung durch das Parlament und gleichzeitige Versetzung zur Kommission - Teilweise Erledigung - Teils offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Harald Mische (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Holland, J. Mische et M. Velardo)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: J. Currall) und Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: A. F. Jensen und J. Herrmann)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 29. September 2011, Mische/Kommission (F-70/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Urteils

Tenor

Das Rechtsmittel hat sich erledigt, soweit damit das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Zweite Kammer) vom 29. September 2011, Mische/Kommission (F-70/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), insofern angefochten wird, als darin der Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 11. November 2004, Herrn Harald Mische in die Besoldungsgruppe A*6 einzustufen, zurückgewiesen wird.

Im Übrigen wird das Rechtsmittel zurückgewiesen.

Herr Harald Mische trägt seine eigenen Kosten sowie die der Europäischen Kommission im Rahmen des vorliegenden Rechtszugs entstandenen Kosten.

Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.

____________

1 - ABl. C 49 vom 18.2.2012.