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Urteil des Gerichts vom 16. September 2013 – Spanien/Kommission

(Rechtssache T-2/07)1

(Kohäsionsfonds – Verordnung [EG] Nr. 1164/94 – Vorhaben betreffend die Kanalisation im Wassereinzugsgebiet des Júcar [Spanien] – Teilweise Streichung der finanziellen Unterstützung – Öffentliche Bauaufträge – Vergabekriterien – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Gleichbehandlung – Transparenz – Förderfähigkeit der Ausgaben – Festsetzung von Finanzkorrekturen – Art. H Abs. 2 des Anhangs II der Verordnung Nr. 1164/94 – Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. M. Rodríguez Cárcamo, dann A. Rubio González, abogados del Estado)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst A. Steiblytė und L. Escobar Guerrero im Beistand von Rechtsanwalt M. Canal Fontcuberta, dann A. Steiblytė und S. Pardo Quintillán)GegenstandKlage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 5102 der Kommission vom 20. Oktober 2006, mit der die finanzielle Unterstützung des Kohäsionsfonds für die Vorhabengruppe 2001 ES 16 C PE 050 betreffend die Abwasserentsorgung im Wassereinzugsgebiet des Júcar (Spanien) gekürzt wurdeTenorDie Klage wird abgewiesen.Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und

guez Cárcam

ischen Kommission.