Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 16. September 2013 – Spanien/Kommission
(Rechtssache T‑2/07)
„Kohäsionsfonds – Verordnung (EG) Nr. 1164/94 – Vorhaben betreffend die Kanalisation im Wassereinzugsgebiet des Júcar (Spanien) – Teilweise Streichung der finanziellen Beteiligung – Öffentliche Bauaufträge – Zuschlagskriterien – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Gleichbehandlung – Transparenz – Förderfähigkeit der Ausgaben – Festsetzung von Finanzkorrekturen – Art. H Abs. 2 des Anhangs II der Verordnung Nr. 1164/94 – Verhältnismäßigkeit“
1. Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Erteilung des Zuschlags – Eignungskriterien der Bewerber, die als Zuschlagskriterien berücksichtigt werden – Unzulässigkeit (Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 26, 27 und 30 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 51-53)
2. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Finanzierung durch die Union – Kürzung einer finanziellen Beteiligung wegen Unregelmäßigkeiten – Keine analoge Anwendung der Rechtsprechung zur außervertraglichen Haftung – Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 20; Verordnung Nr. 1164/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1 und Anhang II, Art. H Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 58-64)
3. Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Grundsatz der Gleichbehandlung der Bieter – Verpflichtung zur Transparenz – Bedeutung (Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 22 Abs. 4, 30 Abs. 4 Unterabs. 4, und 31 Abs. 1) (vgl. Randnrn. 71-73)
4. Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung der Bieter und der Transparenz – Spätere Spezifizierung eines den Bietern zuvor bereits bekannt gegebenen Zuschlagskriteriums durch den Auftraggeber – Voraussetzungen – Anwendung der Methode des Durchschnittspreises – Unzulässigkeit (Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 30 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 76-80)
5. Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Begriff (Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 30 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 82, 83)
6. Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Vertrauensschutz – Voraussetzungen (vgl. Randnr. 96)
7. Handlungen der Organe – Allgemeine Normen für die Verwaltungspraxis – Handlungen, die Außenwirkungen entfalten sollen – Selbstbeschränkung des Ermessens des Organs, das den Rechtsakt erlässt – Pflicht zur Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sowie der höherrangigen Regeln des Unionsrechts (vgl. Randnr. 101)
8. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt – Strukturinterventionen – Finanzierung durch die Union – Kürzung einer finanziellen Unterstützung wegen Unregelmäßigkeiten – Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Konformität (Art. 5 EG; Verordnung Nr. 1164/94 des Rates, Art. 8 Abs. 1, und 12 Abs. 1 und Anhang II, Art. H Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 1386/2002 der Kommission, Art. 17 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 111, 112, 114)
9. Rechtsangleichung – Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge – Richtlinie 93/37 – Erteilung des Zuschlags – Anwendung der Zuschlagskriterien nur auf Änderungsvorschläge, die vom Auftraggeber ordnungsgemäß berücksichtigt worden sind (Richtlinie 93/37 des Rates, Art. 19 und 30) (vgl. Randnr. 122)
Gegenstand
| Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C (2006) 5102 der Kommission vom 20. Oktober 2006, mit der die finanzielle Unterstützung des Kohäsionsfonds für die Vorhabengruppe 2001.ES.16.C.PE.050 betreffend die Abwasserentsorgung im Wassereinzugsgebiet des Júcar (Spanien) gekürzt wurde |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission. |