Klage, eingereicht am 3. Januar 2014 – Inditex und Naviera Nebulosa de Omega/Kommission
(Rechtssache T-10/14)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerinnen: Industria de Diseño Textil, SA (Inditex) (Arteixo, Spanien) und Naviera Nebulosa de Omega, AIE (Las Palmas de Gran Canaria, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero, A. Lamadrid de Pablo und A. Biondi)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerinnen beantragen,
den angefochtenen Beschluss für nichtig zu erklären, soweit darin das als das spanische Leasing-Modell bezeichnete Maßnahmenpaket als eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare neue staatliche Beihilfe eingestuft wird;
hilfsweise, die Art. 1 und 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, in denen die Investoren der wirtschaftlichen Interessenvereinigungen als Empfänger der angeblichen Beihilfen und als die einzigen Adressaten der Einziehungsanordnung bezeichnet werden;
hilfsweise, Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er die Rückzahlung der angeblichen Beihilfen anordnet;
Art. 4 des angefochtenen Beschlusses für nichtig zu erklären, soweit er Ausführungen zur Rechtmäßigkeit der zwischen den Investoren und anderen Einrichtungen geschlossenen privatwirtschaftlichen Verträge enthält, und
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klagegründe und wesentlichen Argumente sind die gleichen wie in der Rechtssache T-700/13, Bankia/Kommission.