Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (2. Kammer) vom 8. Juli 2010 - Wybranowski/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Bewertung der mündlichen Prüfung - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/60/06 - Begründung - Befugnisse des Prüfungsausschusses - Beurteilung der Bewerber)
Verfahrenssprache: Polnisch
Parteien
Kläger: Andrzej Wybranowski (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Z. Wybranowski)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)
Gegenstand der Rechtssache
Abänderung oder Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AD/60/06, den Kläger infolge der Ergebnisse der mündlichen Prüfung nicht in die Reserveliste dieses Auswahlverfahrens aufzunehmen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 158 vom 21. 6. 2008, S. 25.