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Klage, eingereicht am 15. Dezember 2011 - Euris Consult Ltd/Europäisches Parlament

(Rechtssache T-673/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Euris Consult Ltd (Floriana, Malta) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die im Rahmen der Ausschreibung von Übersetzungen ins Maltesische (MT/2011/EU) erlassene Entscheidung der Generaldirektion Übersetzung des Europäischen Parlaments, mit der das Angebot der Klägerin bei der Öffnung wegen Verletzung der Vertraulichkeit zurückgewiesen worden ist, für nichtig zu erklären;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, einschließlich ihrer Kosten;

festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet ist, ihr den durch die angefochtene Entscheidung entstandenen Schaden zu ersetzen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin folgende fünf Klagegründe geltend:

Verstoß gegen Art. 98 Abs. 1 der Haushaltsordnung, Art. 143 der Durchführungsbestimmungen und Abschnitt 2.4 der Ausschreibung MT/2011/EU (Einrede der Unanwendbarkeit gemäß Art. 277 AEUV) ;

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit;

Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung;

Verstoß gegen Art. 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union dadurch, dass die Auftraggeberin die Klägerin vor Erlass der angefochtenen Entscheidung nicht gehört hat;

Unzureichende Begründung der angefochtenen Entscheidung.

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