Klage, eingereicht am 13. März 2012 – ZZ/Kommission
(Rechtssache F-34/12)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Klägerin nicht zur Assessment-Center-Phase des Auswahlverfahrens EPSO/AD/207/11 zuzulassen
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die stillschweigende Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/207/11 vom 3. Dezember 2011 aufzuheben, mit der ihr Antrag vom 3. August 2011 auf Überprüfung der vorangegangenen, ihr mit Schreiben des EPSO vom 26. Juli 2011 mitgeteilten Entscheidung dieses Prüfungsausschusses, sie nicht zur Assessment-Center-Phase einzuladen, abgelehnt worden ist;
die Kommission zu verurteilen, an sie 10 000 Euro als Ersatz des ihr infolge der angefochtenen Entscheidung entstanden immateriellen Schadens zu zahlen;
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.