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Urteil des Gerichts vom 24. April 2012 - Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T-554/08)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Bereitstellung von technischen, unternehmens- und projektbezogenen Beratungsdienstleistungen betreffend Computeranwendungen der Europäischen Union in den Bereichen Zoll, Verbrauchsabgaben und Steuern - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Nichtigkeitsklage - Unzulässigkeit - Schadensersatzklage - Auswahl- und Zuschlagskriterien - Begründungspflicht - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE (Athen, Griechenland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte N. Korogiannakis, P. Katsimani und M. Dermitzakis)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst N. Bambara und E. Manhaeve, dann E. Manhaeve, im Beistand von Rechtsanwältin C. Erkelens)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 26. September 2008 nach den Art. 225 EG und 230 EG, mit der das Angebot des von der Klägerin und anderen Gesellschaften gebildeten Konsortiums im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung "TAXUD/2007/AO-005" für die Bereitstellung von technischen, unternehmens- und projektbezogenen Beratungsdienstleistungen betreffend die gemeinschaftlichen Computeranwendungen in den Bereichen Zoll, Verbrauchsabgaben und Steuern (TIMEA) abgelehnt wurde, und aller folgenden Entscheidung einschließlich derjenigen, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, sowie auf Schadensersatz nach den Art. 225 EG, 235 EG und 288 EG

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Evropaïki Dynamiki - Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

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1 - ABl. C 55 vom 7.3.2009.