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Klage, eingereicht am 17. Dezember 2008 - Slovenská pošta / Kommission

(Rechtssache T-556/08)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Slovenská pošta a.s. (Banská Bystrica, Slowakische Republik) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Brouwer, C. Schillemans, M. Knapen)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Mit dieser Klage beantragt die Klägerin nach Art. 230 EG die Nichtigerklärung der Entscheidung C(2008) 5912 final der Kommission vom 7. Oktober 2008 (Sache COMP/39.562 - Slowakisches Postgesetz), mit der die Kommission festgestellt habe, dass die slowakische Postgesetzgebung über Hybridpostdienste gegen die Art. 86 Abs. 1 EG in Verbindung mit Art. 82 EG verstoße, soweit der Klägerin die Zustellung der Hybridpostsendungen vorbehalten sei.

Die Klägerin stützt ihre Klage auf vier Klagegründe.

Erstens habe die Kommission gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen, indem sie den Sachverhalt und die betroffenen Interessen nicht vollständig ordnungsgemäß untersucht habe, da die angefochtene Entscheidung auf einer Reihe von Annahmen beruhe. Weiter habe die Kommission gegen die Pflicht zur angemessenen Begründung nach Art. 253 EG verstoßen.

Zweitens habe die Kommission das Recht der Klägerin auf tatsächliches rechtliches Gehör verletzt.

Drittens habe die Kommission offensichtliche tatsächliche und rechtliche Fehler bei der Beurteilung und Auslegung der Rechtmäßigkeit der Gewährung ausschließlicher Rechte im Postsektor begangen, was dazu geführt habe, dass sie die Art. 86 EG und 82 EG falsch angewandt habe.

Viertens habe die Kommission gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoßen, indem sie bei der Definition des relevanten Markts einen grundlegend anderen und völlig neuen Ansatz angewandt habe.

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