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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Bottrop (Deutschland) eingereicht am 21. April 2021 - Fuhrmann-2-GmbH gegen B.

(Rechtssache C-249/21)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Bottrop

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Fuhrmann-2-GmbH

Beklagter: B.

Vorlagefrage

Ist Art. 8 Abs. 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2011/83/EU1 dahingehend auszulegen, dass es zur Beantwortung der Frage, ob eine Schaltfläche oder eine ähnliche Funktion, deren Aktivierung Bestandteil eines Bestellvorgangs eines auf elektronischem Wege geschlossenen Fernabsatzvertrages im Sinne des Unterabsatz 1 dieser Vorschrift ist und die nicht mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ gekennzeichnet ist, mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung im Sinne dieser Vorschrift gekennzeichnet ist, die den Verbraucher darauf hinweist, dass die Bestellung mit einer Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Unternehmer verbunden ist, ausschließlich auf die Kennzeichnung der Schaltfläche bzw. der entsprechenden Funktion ankommt?

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1 Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher, zur Abänderung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates und der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 85/577/EWG des Rates und der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. 2011, L 304, S. 64).