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Amtsblattmitteilung

 

Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 19. Oktober 2001 in der Rechtssache T-121/01, Laurent Piau gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften1

(Untätigkeitsklage ( Mitteilung gemäß Artikel 6 der Verordnung [EG] Nr. 2842/98 ( Stellungnahme, durch die die Untätigkeit beendet wird ( Erledigung der Hauptsache)

    Verfahrenssprache: Französisch

In der Rechtssache T-121/01, Laurent Piau, wohnhaft in Frankreich, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Fauconnet, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigter: E. Gippini Fournier), wegen Feststellung, dass die Kommission es unter Verstoß gegen den Vertrag unterlassen hat, über eine Beschwerde hinsichtlich angeblicher Verstöße gegen Artikel 81 EG zu entscheiden, hat das Gericht (Erste Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten B. Vesterdorf sowie der Richter N. J. Forwood und H. Legal ( Kanzler: H. Jung ( am 19. Oktober 2001 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:

1.Die Hauptsache ist erledigt.

2.Die Parteien tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ( ( TEXTE DE LA NOTE ( ABl. C 227 vom 11.8.2001. ( TEXTE DE LA NOTE (