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Klage, eingereicht am 23. Juli 2010 - Hartmann-Lamboy/HABM - Diptyque (DYNIQUE)

(Rechtssache T-305/10)

Sprache der Klageschrift: Deutsch

Parteien

Klägerin: Marlies Hartmann-Lamboy (Westerburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Loos)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: DIPTYQUE SAS (Paris, Frankreich)

Anträge der Klägerin

Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 7. Mai 2010 in der Sache R 1217/2009-1 teilweise aufzuheben oder abzuändern, soweit sie nicht zu ihren Gunsten ausgefallen ist;

dem Harmonisierungsamt die Kosten des Widerspruchsverfahrens, des Beschwerdeverfahrens und des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke DYNIQUE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 41 und 44.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: DIPTYQUE S.A.S.

Entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Wortmarke DIPTYQUE für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 4 und 35.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Die Beschwerde wurde teilweise zurückgewiesen.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091, da zwischen den sich gegenüberstehenden Marken keine Verwechslungsgefahr bestehe.

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1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).