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Klage, eingereicht am 18. Mai 2012 - Think Schuhwerk/HABM (Schuhe mit rote Schnürsenkelenden)

(Rechtssache T-208/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Think Schuhwerk GmbH (Kopfing, Österreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Gail)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. Februar 2012 in der Sache R 1552/2011-1 aufzuheben;

dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) seine eigene Kosten sowie die Kosten der Klägerin aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Sonstige Marke betreffend Schuhe mit Schnürsenkeln, an deren Schnürsenkelenden rote Nadeln angeordnet sind, für Waren der Klasse 25 - Anmeldung Nr. 9 130 361

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

-    Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009

-    Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung

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