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Beschluss des Gerichts vom 12. Mai 2014 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache T-207/12 P)1

(Rechtsmittel – Öffentlicher Dienst – Beamte – Maßnahme, die auf einen Antrag hin erfolgt, ein Dokument zu den Akten über die Prüfung eines Antrags auf Anerkennung eines Ereignisses, von dem der Rechtsmittelführer früher betroffen war, als Unfall zu nehmen – Fehlen einer beschwerenden Maßnahme – Vorbereitende Maßnahme – Informative Maßnahme – Art. 94 Buchst. a der Verfahrensordung des Gerichts für den öffentlichen Dienst – Rechtsmittel, das teils offensichtlich unzulässig, teils offensichtlich unbegründet ist)

Verfahrenssprache: Italienisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser, J. Currall und G. Gattinara im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 29. Februar 2012, Marcuccio/Kommission (F-3/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), gerichtet auf Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Luigi Marcuccio trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im vorliegenden Rechtszug entstanden sind.

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1     ABl. C 194 vom 30.6.2012.