Language of document : ECLI:EU:T:2009:87





Beschluss des Gerichts (Zweite Kammer) vom 27. März 2009 – Alves dos Santos/Kommission

(Rechtssache T-184/08)

„Europäischer Sozialfonds – Bildungsmaßnahmen – Kürzung des ursprünglich gewährten finanziellen Zuschusses – Klageschrift – Formerfordernisse – Offensichtliche Unzulässigkeit“

Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe – Pauschale Bezugnahme auf andere Schriftstücke, die der Klageschrift nicht beigefügt sind – Unzulässigkeit (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 18-27)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 4. März 2004, die Rui Manuel Alves dos Santos am 3. März 2008 zugestellt wurde, über die Kürzung des finanziellen Zuschusses, den der Europäische Sozialfonds (ESF) für eine von der portugiesischen Verwaltung im Rahmen des Vorgangs 89 0488 P1 unterbreitete Maßnahme der beruflichen Bildung gewährt hatte

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Rui Manuel Alves dos Santos trägt die Kosten.