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Urteil des Gerichts vom 23. September 2020 – Spanien u. a./Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-515/13 RENV und T-719/13 RENV)1

„Staatliche Beihilfen – Von den spanischen Behörden gewährte Beihilfe für bestimmte wirtschaftliche Interessenvereinigungen (WIV) und deren Investoren – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen für den Erwerb von Schiffen anwendbares Steuersystem (spanisches True-Lease-Modell) – Beschluss, mit dem die Beihilfe teilweise für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt und teilweise ihre Rückforderung angeordnet wird – Selektiver Charakter – Begründungspflicht – Rückforderung der Beihilfe – Gleichbehandlung – Berechtigtes Vertrauen – Rechtssicherheit“

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger in der Rechtssache T-515/13 RENV: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigter: S. Centeno Huerta)

Klägerinnen in der Rechtssache T-719/13 RENV: Lico Leasing, SA (Madrid, Spanien) Pequeños y Medianos Astilleros Sociedad de Reconversión, SA (Madrid) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Merola und M. Sánchez)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: V. Di Bucci, É. Gippini Fournier und P. Němečková)

Streithelferinnen in der Rechtssache T-719/13 RENV, zur Unterstützung der Klägerinnen: Bankia, SA (Valencia, Spanien) und die 32 weiteren im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Streithelferinnen (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Buendía Sierra, E. Abad Valdenebro, R. Calvo Salinero und A. Lamadrid de Pablo)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/200/EU der Kommission vom 17. Juli 2013 über die staatliche Beihilfe SA.21233 C/11 (ex NN/11, ex CP 137/06) Spaniens – Auf bestimmte Finanzierungs-Leasingvereinbarungen anwendbares Steuersystem, das auch als spanisches True-Lease-Modell bezeichnet wird (ABl. 2014, L 114, S. 1)

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten, die der Europäischen Kommission im Rahmen der Rechtssache C-128/16 P vor dem Gerichtshof und im Rahmen der Rechtssachen T-515/13 und T-515/13 RENV vor dem Gericht entstanden sind.

Die Lico Leasing, SA und die Pequeños y Medianos Astilleros Sociedad de Reconversión, SA tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten, die der Kommission im Rahmen der Rechtssache C-128/16 P vor dem Gerichtshof und im Rahmen der Rechtssachen T-719/13 und T-719/13 RENV vor dem Gericht entstanden sind.

Die Bankia, SA und die anderen im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Streithelferinnen sowie die Aluminios Cortizo, SAU tragen ihre eigenen Kosten im Rahmen des Verfahrens nach Zurückverweisung vor dem Gericht.

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1 ABl. C 336 vom 16.11.2013.