Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. September 2010 - Honnefelder/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Ablauf der mündlichen Prüfung - Beständigkeit des Prüfungsausschusses)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Stephanie Honnefelder (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Bode)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung der Kommission, den Kläger wegen des nicht ausreichenden Ergebnisses seiner mündlichen Prüfung nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens 26/05 aufzunehmen
Tenor des Urteils
Die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. Mai 2007, Frau Honnefelder nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/26/05 aufzunehmen, wird aufgehoben.
Die Europäische Kommission trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 128 vom 24.5.2008, S. 38.