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Klage, eingereicht am 10. Oktober 2011 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F–102/11)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung, mit der die Kommission es ablehnt, dem Kläger die Reisekosten von seinem Dienstort zu seinem Herkunftsort für die Jahre 2005 bis 2010 zu zahlen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die von der Beklagten erlassene Entscheidung, sein in dem Antrag vom 13. August 2010 enthaltenes Begehren abzulehnen, in welcher Form auch immer diese Ablehnung zum Ausdruck kam und gleichgültig, ob diese Ablehnung einen Teil des Antrags oder den gesamten Antrag betrifft, aufzuheben;

soweit erforderlich, das Schreiben vom 22. Dezember 2010, Aktenzeichen PMO.1/NS/AV D(2010)986451, aufzuheben;

die von der Kommission erlassene Entscheidung, sein in der Beschwerde vom 25. Februar 2011 enthaltenes Begehren zurückzuweisen, in welcher Form auch immer diese Zurückweisung zum Ausdruck kam, aufzuheben;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.