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Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia n.º 1 de Cazalla de la Sierra (Spanien), eingereicht am 4. Dezember 2020 – Caixabank SA/ZN, SD, AH

(Rechtssache C-657/20)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de Primera Instancia n.º 1 de Cazalla de la Sierra

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Caixabank SA

Beklagte: ZN, SD, AH

Vorlagefragen

In Anbetracht der in der Richtlinie 93/131 vorgesehenen Rechte und der durch die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 14. März 2013 und vom 26. März 2019 aufgestellten Kriterien, die sich darauf beziehen, dass die Nichteinhaltung der Zahlungspflicht im Verhältnis zur Laufzeit und zur Höhe des Darlehens hinreichend schwerwiegend sein muss, damit die Klausel über die vorzeitige Fälligstellung anwendbar wird, regt sich folgender Zweifel:

Muss die Nichteinhaltung der Zahlungspflicht gleichzeitig sowohl im Verhältnis zur Höhe als auch zur Laufzeit des Darlehens schwerwiegend sein, oder genügt es, dass sie nur im Hinblick auf ein einziges dieser Kriterien schwerwiegend ist?

Sollten beide Kriterien (Laufzeit und Darlehenshöhe) zu berücksichtigen sein und sollte davon auszugehen sein, dass sie kumulativ erfüllt sein müssen und zusammen zu beurteilen sind, bestehen Zweifel, ob die nationalen Rechtsvorschriften (Art. 24 der Ley 5/19 [Gesetz 5/19 über Immobilienkreditverträge]) und die nationale Rechtsprechung (Urteil Nr. 463/19 des Tribunal Supremo [Oberster Gerichtshof]) verlangen, beide Kriterien in die Erwägungen einzubeziehen.

Sollten beide Kriterien (Laufzeit und Darlehenshöhe) kumulativ erfüllt sein müssen und zusammen zu beurteilen sein, bestehen Zweifel daran, wie jene Fälle zu lösen sind, bei denen nur im Verhältnis zur Darlehenshöhe eine schwerwiegende Nichterfüllung gemäß Art. 24 der Ley 5/19 wegen der Nichtzahlung von 3 % des Darlehensbetrags, aber keine schwerwiegende Nichterfüllung im Verhältnis zur Laufzeit des Darlehens entsprechend den einzigen in Art. 24 der Ley 5/19 enthaltenen zeitlichen Eckdaten vorliegt, da die Nichtzahlung weniger als zwölf Raten betrifft?

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1     Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 95, S. 29).