Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 30. September 2015 –
Mocek und Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Usługowo-Produkcyjna/HABM – Lacoste (KAJMAN)
(Rechtssache T‑364/13)
„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftsbildmarke KAJMAN – Ältere Gemeinschaftsbildmarke, die ein Krokodil darstellt – Relatives Eintragungshindernis – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Von der Streithelferin gestellte Anträge auf Aufhebung und Abänderung – Art. 134 Abs. 3 der Verfahrensordnung vom 2. Mai 1991“
1. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 19, 20, 54, 58)
2. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke KAJMAN und Bildmarke, die ein Krokodil darstellt (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 26, 28, 30, 42, 46, 53, 57, 64)
3. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Waren oder Dienstleistungen – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 29)
4. Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Rn. 31, 32)
5. Verfahren – Vorbringen neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel im Laufe des Verfahrens – Voraussetzungen – Neues Vorbringen – Begriff – Entsprechende Anwendung auf die zur Stützung eines Klagegrundes vorgebrachten Rügen (Verfahrensordnung des Gerichts [2015], Art. 84 Abs. 1) (vgl. Rn. 86)
Gegenstand
| Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 10. Mai 2013 (Sache R 2466/2010-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Lacoste SA und der Eugenia Mocek, Jadwiga Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Usługowo-Produkcyjna |
Tenor
1. | | Die Klage wird abgewiesen. |
2. | | Die von der Lacoste SA gestellten Anträge auf Aufhebung und Abänderung werden zurückgewiesen. |
3. | | Die Eugenia Mocek, Jadwiga Wenta KAJMAN Firma Handlowo-Usługowo-Produkcyjna trägt sämtliche durch die Klage entstandenen Kosten und ihre eigenen durch die Anträge der Lacoste SA auf Aufhebung und Abänderung entstandenen Kosten. |
4. | | Die Lacoste SA trägt ihre durch ihre Anträge auf Aufhebung und Abänderung entstandenen eigenen Kosten. |