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Amtsblattmitteilung

 

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Anordnung der VAT and Duties Tribunals, Manchester Tribunal Centre, vom 24. November 2004 in dem Rechtsstreit Dollond and Aitchison Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise

(Rechtssache C-491/04)

(Verfahrenssprache: Englisch)

Die VAT and Duties Tribunals, Manchester Tribunal Centre (Vereinigtes Königreich), ersuchen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Anordnung vom 24. November 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 29. November 2004, in dem Rechtsstreit Dollond and Aitchison Ltd gegen Commissioners of Customs and Excise um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

Ist der Teil der Zahlung, die von einem Kunden an D&A Lenses Direct Limited für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen durch die Dollond & Aitchison Ltd oder durch deren Franchisenehmer entrichtet wird, in die vollständige Zahlung für die angegebenen Waren in der Weise einzubeziehen, dass er Teil des für die angegebene Ware gezahlten oder zu zahlenden Preises im Sinne von Artikel 29 der Verordnung Nr. 2913/921 des Rates ist, wenn der Kunde ein privater Verbraucher und Einführer ist, für den die D&A Lenses Direct Limited die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr in Rechnung stellt?

Die angegebenen Waren sind:

i)    Kontaktlinsen

ii)    Reinigungslösungen

iii)    Befeuchtungsbehälter für Linsen

Die angegebenen Dienstleistungen sind:

iv)    eine Kontaktlinsenuntersuchung

v)    eine Kontaktlinsenberatung

vi)    die von einem Kunden benötigte laufende Nachsorge.

Wenn die Frage unter 1. zu verneinen ist, kann die Höhe der Zahlung für die angegebenen Waren dann dennoch nach Artikel 29 berechnet werden, oder ist es erforderlich, diese Berechnung nach Artikel 30 der genannten Verordnung vorzunehmen?

Gilt in Anbetracht der Tatsache, dass die Kanalinseln Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft sind, nicht aber Teil des Mehrwertsteuergebiets im Sinne der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates2, irgendeine der im Urteil in der Rechtssache C-349/96, Card Protection Plan Limited/ Commissioners of Customs and Excise, aufgestellten Leitlinien für die Bestimmung, welcher Teil oder welche Teile der Transaktion, die die Erbringung bestimmter Dienstleistungen und die Lieferung bestimmter Waren umfasst, für die Zwecke der Anwendung des Zolltarifs der Europäischen Gemeinschaften zu veranschlagen ist bzw. sind?

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1 - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften, ABl. L 302vom 19.10.1992, S. 1.

2 - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, ABl. L 145 vom 13.6.1977, S. 1.