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Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 23. Februar 2006 (Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunal, Manchester [Vereinigtes Königreich]) - Dollond & Aitchison Ltd / Commissioners of Customs & Excise

(Rechtssache C-491/04)1

(Zollkodex der Gemeinschaften - Zollwert - Einfuhrzölle - Lieferung von Waren durch ein Unternehmen mit Sitz auf Jersey und Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

VAT and Duties Tribunal, Manchester

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Dollond & Aitchison Ltd

Beklagte: Commissioners of Customs & Excise

Gegenstand der Rechtssache

Vorabentscheidungsersuchen des VAT and Duties Tribunal, Manchester - Auslegung der Artikel 29 und 30 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) - Zollwert eingeführter Waren - Kontaktlinsen, die auf dem Postweg von einer Gesellschaft mit Sitz in einem Drittgebiet (Insel Jersey) geliefert werden, die einer Gesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat gehört, die Prüfungs-, Beratungs- und Unterhaltungsdienstleistungen für Kontaktlinsen erbringt

Tenor des Urteils

Artikel 29 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften ist dahin auszulegen, dass in einem Fall wie dem des Ausgangsverfahrens die Zahlung für die Erbringung bestimmter Dienstleistungen, wie Kontaktlinsenberatung, Kontaktlinsenuntersuchung und auf Kontaktlinsen bezogene Nachsorgemaßnahmen, und für die Lieferung von Waren, die aus diesen Kontaktlinsen, den Reinigungslösungen und den Reinigungsbehältern bestehen, insgesamt den "Transaktionswert" im Sinne des genannten Artikels 29 bildet und folglich steuerpflichtig ist.

Die im Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-349/96 (CPP) genannten Grundsätze können im vorliegenden Fall nicht herangezogen werden, um zu ermitteln, welche Teile der Transaktion für die Zwecke der Anwendung des genannten Artikels 29 zu berücksichtigen sind.

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1 - ABl. C 45 vom 19.2.2005.