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Urteil des Gerichts vom 22. September 2011 - Italien/Kommission

(Rechtssache T-500/09)1

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Beihilfen für die Verarbeitung von Zitrusfrüchten - Wirksamkeit der Kontrollen - Verhältnismäßigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Ventrella und G. Palmieri)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: P. Rossi)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/721/EG der Kommission vom 24. September 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 257, S. 28), soweit mit ihr bestimmte von der Italienischen Republik getätigte Ausgaben im Sektor der Verarbeitung von Zitrusfrüchten ausgeschlossen werden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 37 vom 13.2.2010.