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Rechtsmittel, eingelegt am 9. Dezember 2009 von Petrus Kerstens gegen das Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 29. September 2009 in der Rechtssache F-102/07, Kerstens/Kommission

(Rechtssache T-498/09 P)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Petrus Kerstens (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Andere Verfahrensbeteiligte: Europäische Kommission

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben,

die Sache an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union zurückzuverweisen,

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Mit dem vorliegenden Rechtsmittel begehrt der Rechtsmittelführer die Aufhebung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst (GöD) vom 29. September 2009 in der Rechtssache Kerstens/Kommission, F-102/07, mit dem das GöD eine Klage als unbegründet abgewiesen hat, mit der die Aufhebung mehrerer Entscheidungen der Kommission über die Vergabe von Prioritätspunkten der Generaldirektion (PPDG) oder Prioritätspunkten in Anerkennung von zusätzlichen Tätigkeiten im Interesse des Organs (PPTS) an den Rechtsmittelführer im Rahmen der Beförderungsverfahren 2004, 2005 und 2006 beantragt worden war.

Zur Stützung seines Rechtsmittels macht der Rechtsmittelführer die beiden folgenden Gründe geltend:

Rechtsfehler des GöD bei der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, des Art. 5 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 45 des Statuts und der Kriterien für die Vergabe der Prioritätspunkte für das Beförderungsverfahren 2005, die der Direktor des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche gemäß dieser Bestimmung festgelegt hat, sowie Verfälschung von Beweismitteln,

Verstoß gegen die Verteidigungsrechte, da das GöD sich auf einen angeblichen Auszug aus der Beurteilung der beruflichen Entwicklung 2004 gestützt habe, der nicht vorgelegt worden sei und der nicht zum Gegenstand der streitigen Verhandlung zwischen den Parteien habe gemacht werden können.

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