Klage, eingereicht am 27. März 2024 – DI/Parlament
(Rechtssache T-173/24)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: DI (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodríguez Bajón und A. Gómez-Acebo Dennes)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Präsidentin des Europäischen Parlaments vom 30. Januar 2024 aufzuheben, mit der festgestellt wurde, dass der Kläger Mobbing begangen habe;
die Entscheidung der Präsidentin des Europäischen Parlaments vom 30. Januar 2024 aufzuheben, mit der gegen den Kläger eine Sanktion in Form eines Verweises wegen eines Mobbing darstellenden Verhaltens verhängt wurde;
alle mit den genannten Rechtsakten zusammenhängenden Rechtsakte aufzuheben;
dem Europäischen Parlament die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf fünf Gründe gestützt:
Mit dem ersten Klagegrund wird eine Verletzung der Verteidigungsrechte des Klägers und des Rechts auf eine gute Verwaltung gerügt.
Mit dem zweiten Klagegrund wird die Nichteinhaltung der Verfahrensfristen gerügt.
Mit dem dritten Klagegrund wird ein Ermessensmissbrauch gerügt.
Mit dem vierten Klagegrund wird ein Beurteilungsfehler gerügt.
Mit dem fünften Klagegrund wird ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vertraulichkeit und Sorgfalt bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gerügt.
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