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Urteil des Gerichts vom 13. Juli 2022 – TL/Kommission

(Rechtssache T-438/21)1

(Öffentlicher Dienst – Bedienstete auf Zeit – Befristeter Vertrag – Entscheidung über die Nichtverlängerung – Stellenausschreibung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Fürsorgepflicht – Mobbing – Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: TL (vertreten durch die Rechtsanwältinnen L. Levi und N. Flandin)

Beklagte: Europäische Kommission (vertreten durch B. Mongin und M. Brauhoff)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 270 AEUV beantragt die Klägerin zum einen die Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde der Europäischen Kommission vom 29. Oktober 2020, ihren Arbeitsvertrag nicht zu verlängern, und, soweit erforderlich, der Entscheidung vom 20. April 2021, mit der ihre nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union gegen diese Beurteilung erhobene Beschwerde zurückgewiesen wurde, und zum anderen Ersatz des Schadens, der ihr durch diese Handlungen entstanden sein soll

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

TL trägt die Kosten.

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1     ABl. C 357 vom 6.9.2021.