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Vorabentscheidungsersuchen des Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas (Litauen), eingereicht am 25. Januar 2024 – VšĮ Vilniaus tarptautinė mokykla/Valstybinė kalbos inspekcija

(Rechtssache C-48/24, Vilniaus tarptautinė mokykla)

Verfahrenssprache: Litauisch

Vorlegendes Gericht

Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Berufungsklägerin: VšĮ Vilniaus tarptautinė mokykla

Beklagte und Berufungsbeklagte: Valstybinė kalbos inspekcija

Vorlagefragen

Ist Art. 49 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dahin auszulegen, dass sein Anwendungsbereich das im nationalen Recht vorgesehene Erfordernis der Beherrschung der Staatssprache umfasst, das für das Verwaltungspersonal und die Lehrkräfte einer von einer Privatperson gegründeten Bildungseinrichtung gilt, die ein internationales Sekundarschulprogramm und internationale Abiturprogramme für die Grund- und Mittelstufe anbietet?

Falls die erste Frage bejaht wird: Ist Art. 49 AEUV dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, wonach das Erfordernis der Beherrschung der Staatssprache ausnahmslos zum einen für alle Lehrkräfte gilt, die in einer von einer Privatperson gegründeten Bildungseinrichtung tätig sind, die ein internationales Sekundarschulprogramm sowie internationale Abiturprogramme für die Grund- und Mittelstufe anbietet, und zum anderen für das Verwaltungspersonal einer solchen Bildungseinrichtung, unabhängig von den Besonderheiten der Tätigkeit der betreffenden Bildungseinrichtung?

Ist Art. 53 der Richtlinie 2005/36/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, wonach das Erfordernis der Beherrschung der Staatssprache ausnahmslos für alle Lehrkräfte gilt, die in einer von einer Privatperson gegründeten Bildungseinrichtung tätig sind, die ein internationales Sekundarschulprogramm sowie internationale Abiturprogramme für die Grund- und Mittelstufe anbietet, unabhängig von den Besonderheiten der Tätigkeit der betreffenden Bildungseinrichtung?

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1 ABl. 2005, L 255, S. 22.