Language of document : ECLI:EU:C:2021:184

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

26. Februar 2021(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑606/20

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Landgericht Düsseldorf (Deutschland) mit Entscheidung vom 9. November 2020, beim Gerichtshof eingegangen am 17. November 2020, in dem Verfahren

EZ

gegen

Iberia Lineas Aereas de Espana, Sociedad Unipersonal

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Generalanwalts M. Bobek

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 26. Februar 2021, das am selben Tag bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Landgericht Düsseldorf (Deutschland) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass das Ausgangsverfahren beendet worden sei.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Parteien des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren ein Zwischenstreit in dem beim nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreit; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C‑606/20 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Unterschriften


*      Verfahrenssprache: Deutsch.