Language of document : ECLI:EU:T:2014:830





Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 26. September 2014 –
Raffinerie Heide/Kommission

(Rechtssache T‑631/13)

„Umwelt – Richtlinie 2003/87/EG – System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten – Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten ab 2013 – Beschluss 2011/278/EU – Von Deutschland unterbreitete nationale Umsetzungsmaßnahmen – Härtefallklausel – Unternehmerische Freiheit – Eigentumsrecht – Verhältnismäßigkeit“

1.                     Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen – Unmittelbare Betroffenheit – An die Mitgliedstaaten gerichteter Beschluss der Kommission betreffend die kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten – Abschließende Festlegung aller Faktoren, die bei den nationalen Umsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind – Rein automatische Umsetzung – Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten – Fehlen (Art. 263 Abs. 4 AEUV; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 11; Beschluss 2013/448 der Kommission) (vgl. Rn. 27-35)

2.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Abgeschlossenheit der harmonisierten Zuteilungsregeln – Ermessen der Kommission – Fehlen – Beschluss der Kommission, mit dem die Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer Härtefallklausel verweigert wird – Verkennung der harmonisierten Zuteilungsregeln durch die Kommission – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschlüsse der Kommission 2011/278, Art. 10 und 15 Abs. 3, und 2013/448) (vgl. Rn. 38-44, 46)

3.                     Recht der Europäischen Union – Grundsätze – Höhere Gewalt – Begriff – Ungewöhnliche und unvorhersehbare Ereignisse, auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vermeidbar sind – Dem System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten unterliegendes Unternehmen – Gefahr einer Insolvenz – Kein Fall höherer Gewalt (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates; Beschluss 2013/448 der Kommission) (vgl. Rn. 45)

4.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nichtvorhandensein einer Härtefallklausel – Beschluss der Kommission, mit dem die Zuteilung von Zertifikaten auf der Grundlage einer Härtefallklausel verweigert wird – Verletzung von Grundrechten des betreffenden Betreibers – Fehlen (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 15 bis 17; Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 56-71)

5.                     Umwelt – Luftverschmutzung – Richtlinie 2003/87 – System für den Handel mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase – Übergangsregelung für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten – Nichtvorhandensein einer Härtefallklausel – Erforderlichkeit der Zuteilungsregeln – Beurteilung – Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit – Fehlen (Richtlinie 2003/87 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 10a und 11; Beschluss 2011/278 der Kommission) (vgl. Rn. 72-77, 79-83, 87-92)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2013/448/EU der Kommission vom 5. September 2013 über nationale Umsetzungsmaßnahmen für die übergangsweise kostenlose Zuteilung von Treibhausgasemissionszertifikaten gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 240, S. 27), soweit darin in Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I Buchst. A die Aufnahme der Anlage mit der Kennung DE000000000000010 in das Anlagenverzeichnis nach Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275, S. 32) und die vorläufigen Jahresgesamtmengen der dieser Anlage kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate abgelehnt werden

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Raffinerie Heide GmbH trägt die Kosten.