Language of document : ECLI:EU:C:2023:867

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTSHOFS

3. November 2023(*)

„Streichung“

In der Rechtssache C‑570/23

betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 AEUV, eingereicht vom Amtsgericht Düsseldorf (Deutschland) mit Entscheidung vom 7. September 2023, beim Gerichtshof eingegangen am 15. September 2023, in dem Verfahren

IH

gegen

Eurowings GmbH

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTSHOFS

nach Anhörung des Ersten Generalanwalts M. Szpunar

folgenden

Beschluss

1        Mit Schreiben vom 18. Oktober 2023, das am 25. Oktober 2023 bei der Kanzlei des Gerichtshofs eingegangen ist, hat das Amtsgericht Düsseldorf (Deutschland) dem Gerichtshof mitgeteilt, dass es sein Vorabentscheidungsersuchen zurücknehme.

2        Unter diesen Umständen ist gemäß Art. 100 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs die Streichung der vorliegenden Rechtssache im Register des Gerichtshofs anzuordnen.

3        Für die Beteiligten des Ausgangsverfahrens ist das Verfahren Teil des beim nationalen Gericht anhängigen Verfahrens; die Kostenentscheidung ist daher Sache dieses Gerichts.

Aus diesen Gründen hat der Präsident des Gerichtshofs beschlossen:

Die Rechtssache C570/23 wird im Register des Gerichtshofs gestrichen.

Unterschriften


* Verfahrenssprache: Deutsch.