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Vorabentscheidungsersuchen des Administratīvā apgabaltiesa (Lettland), eingereicht am 6. November 2023 – SIA „TOODE“/Valsts ieņēmumu dienests

(Rechtssache C-653/23, TOODE)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Administratīvā apgabaltiesa

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin im ersten Rechtszug und Rechtsmittelführerin im Berufungsverfahren: SIA „TOODE“

Beklagter im ersten Rechtszug: Valsts ieņēmumu dienests

Vorlagefragen

Ist Art. 107 Abs. 1 AEUV dahin auszulegen, dass eine staatliche Beihilfe in dem Moment „gewährt“ wurde, in dem die zuständige Behörde es zu Unrecht abgelehnt hat, den Anspruch eines Einzelnen auf die Gewährung der staatlichen Beihilfe zu bejahen, sofern dies durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt wird, die nach Ablauf der für die Gewährung der Beihilfe festgelegten Frist ergeht?

Ist Art. 1 Buchst. b Ziff. ii der Verordnung (EU) 2015/1589 des Rates vom 13. Juli 2015 über besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union1 dahin auszulegen, dass eine Beihilfe eine bestehende Beihilfe darstellt, wenn sie – mangels einer von der zuständigen Behörde innerhalb der Frist für ihre Gewährung erlassenen Entscheidung, mit der der Anspruch auf Gewährung der Beihilfe anerkannt wird – einem Einzelnen nach Ablauf der in der Beihilferegelung festgelegten Frist für ihre Gewährung in Vollzug einer gerichtlichen Entscheidung gewährt wird, wonach er innerhalb der in der Beihilferegelung festgelegten Frist für die Gewährung der Beihilfe alle im nationalen Recht für ihre Inanspruchnahme vorgesehenen Voraussetzungen erfüllte und die Versagung der Beihilfe durch die zuständige Behörde rechtswidrig war?

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1 ABl. 2015, L 248, S. 9.