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Klage, eingereicht am 25. Mai 2012 - Advance Magazine Publishers/HABM - Eduardo López Cabré (VOGUE)

(Rechtssache T-229/12)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Advance Magazine Publishers, Inc. (New York, USA) (Prozessbevollmächtigter: C. Aikens, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Eduardo López Cabré (Barcelona, Spanien)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 26. März 2012 (R 1170/2011-4) aufzuheben;

hilfsweise, dem Widerspruch nur stattzugeben, soweit er die Waren "Regenschirme, Sonnenschirme und Zubehör für Regenschirme und Sonnenschirme" betrifft; und

den Widersprechenden zur Zahlung der Kosten zu verurteilen, die der Klägerin entstanden sind.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke "VOGUE" für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 9, 14, 16, 18, 21, 24, 26, 28, 35, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44 and 45 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 4 023 041.

Inhaber des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschafts- und nationale Wortmarke "VOGUE" und die nationale Bildmarke "VOGUE moda en lluvia" für Waren der Klasse 18.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde teilweise stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung des Rates Nr. 207/2009.

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