Language of document : ECLI:EU:T:2013:264





Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 17. Mai 2013 – Rocket Dog Brands/HABM – Julius-K9 (JULIUS K9)

(Rechtssache T‑231/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke JULIUS K9 – Ältere Gemeinschaftsbildmarken K9 – Relatives Eintragungshindernis – Keine Verwechslungsgefahr  – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilung der Verwechslungsgefahr – Kriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 16, 17)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 21-23, 30)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Wortmarke JULIUS K9 und Bildmarken K9 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 34, 35, 37, 41, 46, 47)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Entscheidungen des Amtes – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes (vgl. Randnr. 44)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 21. März 2012 (Sache R 1124/2011‑4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Rocket Dog Brands LLC und der Julius-K9 bt

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Rocket Dog Brands LLC trägt die Kosten.