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Klage, eingereicht am 11. Juli 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-63/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ. u.a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidungen in Bezug auf die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Kläger auf das Versorgungssystem der Union, die die neuen ADB zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts anwenden

Anträge

Die Kläger beantragen,

Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig und somit unanwendbar zu erklären;

die Entscheidungen aufzuheben, die von den Klägern vor ihrem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen der Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union gemäß den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 anzurechnen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.