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Klage, eingereicht am 17. Januar 2024 – Kaili/Parlament

(Rechtssache T-29/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Eva Kaili (Ixelles, Belgien) (vertreten durch Rechtsanwalt S. Pappas)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung des Direktors der Direktion finanzielle und soziale Rechte der Mitglieder, Generaldirektion Finanzen des Europäischen Parlaments, vom 7. November 2023 aufzuheben, mit der die Rückforderung eines Teils der allgemeinen Kostenvergütung der Klägerin angeordnet wurde, und

dem Beklagten seine Kosten sowie die Kosten der Klägerin für das vorliegende Verfahren aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf die folgenden zwei Gründe gestützt:

Der Direktor der Direktion finanzielle und soziale Rechte der Mitglieder, Generaldirektion Finanzen des Europäischen Parlaments, sei für den Erlass der angefochtenen Entscheidung nicht zuständig gewesen, da diese Zuständigkeit gemäß Art. 68 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments (im Folgenden: Durchführungsbestimmungen) dem Generalsekretär des Europäischen Parlaments zugewiesen sei.

Art. 43 der Durchführungsbestimmungen sei im Fall der Klägerin falsch angewandt worden, da ihre Inhaftierung einen Fall höherer Gewalt darstelle.

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