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Klage, eingereicht am 19. Januar 2024 – Devo/EUIPO – Capgemini España (DEVO)

(Rechtssache T-35/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Devo, Inc. (Cambridge, Massachusetts, Vereinigte Staaten) (vertreten durch Rechtsanwalt P. Fenech und Rechtsanwältin S. Galea)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Capgemini España, SL (Madrid, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke DEVO – Anmeldung Nr. 17 880 864.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 23. Oktober 2023 in der Sache R 336/2023-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben, den Widerspruch zurückzuweisen und die vorliegende Markenanmeldung zur Eintragung zuzulassen;

dem anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer die Kosten aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

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