Klage, eingereicht am 23. September 2013 – ZZ/Rat
(Rechtssache F-94/13)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Marchal, J.-N. Louis, D. Abreu Caldas und A. Coolen)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, die Anrechnung der vor Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage der neuen AGB zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Statuts der Beamten vorzunehmen
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung vom 30. Januar 2013 über die Anrechnung seiner vor seinem Dienstantritt beim Rat erworbenen Ruhegehaltsansprüche aufzuheben;
soweit erforderlich, die Entscheidung vom 11. Juni 2013 aufzuheben, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, die auf die Anwendung der AGB und der Abzinsungssätze gerichtet war, die sich zum Zeitpunkt der Stellung seines Antrags auf Übertragung seiner Ruhegehaltsansprüche in Kraft befanden;
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.