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Urteil des Gerichts vom 24. November 2011 - EFIM/Kommission

(Rechtssache T-296/09)

(Wettbewerb - Kartell - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Markt für Tintenpatronen - Entscheidung über die Zurückweisung einer Beschwerde - Fehlendes Gemeinschaftsinteresse)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM) (Köln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Ehle)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: A. Antoniadis und A. Biolan im Beistand von Rechtsanwalt W. Berg)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Lexmark International Technology SA (Meyrin, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt R. Snelders und G. Eclair-Heath, Solicitor)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung K (2009) 4125 der Europäischen Kommission vom 20. Mai 2009, mit der die Beschwerde COMP/C-3/39.391 hinsichtlich geltend gemachter Verstöße der Unternehmen Hewlett-Packard, Lexmark, Canon und Epson gegen die Art. 81 EG und 82 EG zurückgewiesen wurde

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die European Federation of Ink and Ink Cartridge Manufacturers (EFIM) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Die Lexmark International Technology SA trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 256 vom 24.10.2009.